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Ehrenzeichenträger

Das Ehrenzeichen des Bezirksverbandes Telfs wurde an folgende verdienstvolle Musikanten verliehen:
Name Musikkapelle Verliehen am Verstorben am
Richard Hold

Musikkapelle Flaurling

prize09.07.1989 cross01.08.2000
Ewald Mariner

Musikkapelle Inzing

prize18.11.1989 cross18.07.2012
Arnold Breitfuss sen.

Musikkapelle Oberhofen

Musikkapelle Pfaffenhofen

prize28.01.1990
Franz Heiß

Musikverein Zirl

prize08.07.1990 cross27.09.2014
Ernst Neuner

Musikverein Zirl

prize27.01.1991 cross30.03.2019
Siegfried Köll

Musikkapelle Mieming

prize02.02.1992
Klaus Trenkwalder

Musikkapelle Wildermieming

prize31.01.1993
Hermann Plunser

Musikkapelle Ranggen

prize15.05.1994 cross04.05.2021
Hermann Wilhelm

Musikkapelle Hatting

prize13.04.1997
Siegfried Dosch

Musikkapelle Flaurling

prize16.05.1998
Josef Krug

Musikkapelle Pettnau

prize25.04.1999
Othmar Triendl

Musikkapelle Ranggen

prize01.05.1999
Anton Holzeis

Musikkapelle Mieming

prize02.12.2000 cross17.01.2011
Albert Dosch

Musikkapelle Flaurling

prize02.12.2000 cross06.12.2011
Roland Mair

Musikkapelle Pfaffenhofen

prize14.07.2002
Peter Scharmer

Musikkapelle Inzing

prize16.11.2002
Josef Maizner

Musikkapelle Ranggen

prize09.07.2006 cross28.04.2010
Mag. Christian Zoller

Musikkapelle Hatting

prize01.04.2017
Alois Kranebitter

Musikkapelle Wildermieming

prize09.07.2023
Ing. Thomas Krug

Musikkapelle Pettnau

prize09.07.2023

Auszug aus den Statuten des Bezirksverbandes Telfs

  1. Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenzeichens des Bezirksverbandes Telfs
    1. Die Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen des Bezirksverbandes Telfs wird als Anerkennung und Dank für das vorbildhafte und außerordentliche Wirken in der eigenen Musikkapelle oder im Verein (z.B. als Mitglied des Bezirksausschusses) bzw. für besondere Verdienste um die Blasmusik verliehen.
    2. Für die Verleihung des Ehrenzeichens ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens eines Musikanten im Interesse der Blasmusik maßgeblich.
    3. Das Ehrenzeichen darf nur an aktive Musikanten von Mitgliedskapellen verliehen werden.
    4. Auf Grund einer Ausschreibung des Bezirksobmannes darf jede Bezirkskapelle nur ein aktives Mitglied oder der Bezirksausschuss ein Mitglied aus seinen Reihen, dem eine solche Auszeichnung auf Grund seiner Verdienste wirklich zustünde, alle fünf Jahre dem Bezirksobmann mit der entsprechenden Begründung zur Verleihung vorschlagen.
    5. Der Bezirksausschuss berät eingehend in einer Sitzung über alle zur Ehrung Vorgeschlagenen und prüft die vorgebrachten Argumente, die die Verleihung begründen.
    6. Auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses des Bezirksausschusses darf das Ehrenzeichen verliehen werden.
  2. Äußere Form des Ehrenzeichens
      1. Medaille
      2. Urkunde

    Über die Form der Medaille und Urkunde entscheidet der Bezirksausschuss.

  3. Form der Verleihung
    Die Überreichung des Ehrenzeichens mit Urkunde erfolgt in feierlicher Form durch den Bezirksobmann und -kapellmeister.